Leistungen
Leistungen nach §43 SGB V
Beratung im Rahmen einer Ernährungstherapie
Eine Ernährungstherapie (gemäß Paragraph 43 des SGBV) ist für Menschen mit einer Krankheit gedacht. Durch eine spezielle Ernährung können Beschwerden reduziert oder beseitigt und der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden.
Für die Durchführung der Ernährungstherapie benötigen Sie eine ärztliche
Notwendigkeitsbescheinigung .
Ihre Notwendigkeitsbescheinigung reichen Sie bitte zusammen mit dem von mir erstellten Kostenvoranschlag – vor Aufnahme unserer Beratungsgespräche – bei Ihrer Krankenkasse zur Bezuschussung ein.
Die anfallenden Kosten können nach Absprache vom Kostenvoranschlag abweichen. Den Umfang und die Dauer der Beratungen stimmen wir individuell auf Ihre Bedürfnisse ab.
Krankenkassen beteiligen sich häufig an den Kosten, haben jedoch unterschiedlich festgelegte Bezuschussungssätze. Deswegen fragen Sie bitte dort nach!
Schwerpunkte :
- Übergewicht und Adipositas bei Kindern
- Übergewicht und Adipositas bei Erwachsenen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Erhöhte Blutfettwerte (Cholesterin, Triglyzeride)
- Gicht/ Hyperurikämie
- Mangelernährung bei Kinder und Erwachsenen
- Ungewollter Gewichtsverlust
- Histaminintoleranz
- Niereninsuffizienz
- Hauterkrankungen (Psoriasis, Neurodermitis)
- Bluthochdruck (Hypertonie)
- Gastrointestinale Probleme
- Sodbrennen
- Reizdarmsyndrom
- Pankreasinsuffzienz
- Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen
- Nierenerkrankungen
- Osteoporose
- PCOS
- Endometriose
- Lipödem
- Essstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
Leistungen nach §20
SGB V
Beratung in Rahmen einer
Prävention Ernährungsberatung
- Gesundheitsfördernde Ernährung
- Ernährung in der Schwangerschaft oder Stillzeit
- Vegane oder vegetarische Ernährungsumstellung
- Ernährung im Alter
- Gesunde Kinderernährung
- Vollwertige Ernährung