Leistungen nach §43 SGB V
Beratung im Rahmen einer Ernährungstherapie
Eine Ernährungstherapie (gemäß Paragraph 43 des SGBV) ist für Menschen mit einer Krankheit gedacht. Durch eine spezielle Ernährung können Beschwerden reduziert oder beseitigt und der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden.
Ihre Notwendigkeitsbescheinigung
reichen Sie bitte zusammen mit dem von mir erstellten Kostenvoranschlag – vor Aufnahme unserer Beratungsgespräche – bei Ihrer Krankenkasse zur Bezuschussung ein.
Die anfallenden Kosten können nach Absprache vom Kostenvoranschlag abweichen. Den Umfang und die Dauer der Beratungen stimmen wir individuell auf Ihre Bedürfnisse ab.
Krankenkassen beteiligen sich häufig an den Kosten, haben jedoch unterschiedlich festgelegte Bezuschussungssätze. Deswegen fragen Sie bitte dort nach!
Schwerpunkte:
Übergewicht und Adipositas bei Kindern
Übergewicht und Adipositas bei Erwachsenen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Erhöhte Blutfettwerte (Cholesterin, Triglyzeride)
Gicht/ Hyperurikämie
Mangelernährung bei Kinder und Erwachsenen
Ungewollter Gewichtsverlust
Histaminintoleranz
Niereninsuffizienz
Hauterkrankungen (Psoriasis, Neurodermitis)
Bluthochdruck (Hypertonie)
Gastrointestinale Probleme
Sodbrennen
Reizdarmsyndrom
Pankreasinsuffzienz
Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen
Nierenerkrankungen
Osteoporose
Autoimmunerkrankungen
PCOS
Endometriose
Lipödem
Leistungen nach §20
SGB V
Beratung in Rahmen einer Prävention
Sie dient der Prävention
oder Vorbeugung ernährungsbedingter Erkrankungen oder unterstützt in Lebenssituationen, in denen die Ernährung eine besonders wichtige Rolle für die Gesundheit spielt. Hierfür ist keine
ärztliche Verordnung notwendig.
Beispiele:
Gesundheitsfördernde Ernährung
Ernährung in der Schwangerschaft oder Stillzeit
Vegane oder vegetarische Ernährungsumstellung
Ernährung im Alter
Gesunde Kinderernährung
Vollwertige Ernährung
Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
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